Ambulante Pflege, DRK, Wohlfahrtsverband, Augentropfen, Hausbesuch, Patient, Pflegedienst, Pfleger, Pflegerin Foto: A. Zelck / DRK e.V.
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Ambulante Pflege

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DRK-Pflegeteam Neustädter Bucht
Neustadt • Grömitz • Eutin
Holmer Weg 6
23730 Neustadt

Telefon: 04561 6179898
EMail: Pflegeteam-Neustaedter-BuchtDRK-OH.de 

DRK-Pflegeteam Nord
Oldenburg • Schönwalde • Lensahn • Dahme • Kellenhusen • Cismar • Lütjenburg
Schuhstraße 27
23758 Oldenburg i. Holstein

Telefon: 04361 637 92 90
Email: Pflegeteam-Nord@drk-oh.de 

DRK-Pflegeteam Süd
Stockelsdorf • Bad Schwartau • Ratekau • Sereetz
Ravensbusch 2
23617 Stockelsdorf
Tel.: 0451 494202
Email: Pflegeteam-SuedDRK-OH.de

Sozialstationen bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Für uns, „Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes“, stehen die Wünsche der von uns betreuten pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.

Das Ziel, trotz gesundheitlicher Einschränkungen solange wie möglich in der vertrauten Umgebung – in der eigenen Wohnung und dem sozialen Umfeld – zu leben, ist nicht nur verständlich, sondern für viele Menschen auch ein Ausdruck von Lebensqualität.

Auf der Basis des Vertrauens kann Vorhandenes besser bewahrt und Neues leichter entdeckt werden.

Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Lebensqualität zu Hause, in vertrauter Umgebung stattfinden kann.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Nach einem ausführlichen Beratungs-, und Aufnahmegespräch wird von uns ein Kostenvoranschlag über die vereinbarten Leistungen erstellt, die im Rahmen des Pflegegrades durch die Pflegekasse übernommen werden. Ergänzend dazu bieten wir Leistungen an, die von den gesetzlichen Kostenträgern nicht finanziert werden, aber für die Versorgung zu Hause sinnvoll und hilfreich sein können.

Die Leistungen der Behandlungspflege nach (SGB V), rechnen wir nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkassen, direkt mit dem Kostenträger ab.

Gute Pflege erfordert auch eine umfassende Beratung des Pflegebedürftigen über sein Krankheitsbild und die daraus resultierenden möglichen Folgen und Risiken. Unsere geschulten MitarbeiterInnen in der Pflegeberatung erfassen Pflegeprobleme durch intensive Gespräche mit allen an der Versorgung beteiligten Personen.

Wir entwickeln alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen und Hilfestellungen gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen und natürlich dem betreuenden Arzt. Der so entstandene individuelle Pflegeplan gewährleistet die bestmögliche pflegerische Versorgung und hat gleichzeitig die Erhaltung und Förderung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Kunden zum Ziel.

Unsere motivierten Teams im Kreis Ostholstein bestehen aus Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, AltenpflegerInnen, AltenpflegehelferInnen, HauswirtschafterInnen und Betreuungskräften. Sämtliche pflegerische Maßnahmen und Hilfestellungen führen wir mit großer Sorgfalt und auf höchstem Niveau aus. Dafür bilden wir unsere MitarbeiterInnen regelmäßig fort.

Unsere Leistungen

Gesetzliche Grundlage unserer Leistungen sind die Kranken (SGB V)- und Pflegeversicherung (SGB XI). Ergänzend dazu, bieten wir Ihnen Privatleistungen an.

Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegekasse nach dem elften Gesetzbuch können sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Übersicht der Leistung der Pflegekasse

LeistungenPflegegrad 1 Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld- 316 €545 €728 €901 €
Pflegesachleistung, häusliche Pflege-689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Entlastungsbetrag125 € 125 €125 €125 €125 €
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr-1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr-1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Pflegehilfsmittel 40 € 40 €40 €40 €40 €
Wohnumfeld-verbesserung, pro Maßnahme4.000€4.000 4.000 €4.000 4.000 €
Beratungseinsatz pro Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich56,28 €56,28 56,28 56,28 56,28

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung können durch den Pflegedienst in Form von Sach- oder Kombinationsleistungen erbracht werden. Die Höhe der Sachleistungen variieren je nach Pflegegrad.

Die erforderliche Pflege und Betreuung sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung werden von der Pflegeversicherung nur bezuschusst. („Teilkaskoversicherung“), auch deshalb sind in der Regel weiterhin Hilfen durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen nötig. Es können alternativ auch weitere Leistungen privat finanziert werden.

Pflegepflichteinsätze/Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld

Foto: A. Zelck / DRK

Eine Voraussetzung zum Erhalt des sogenannten Pflegegeldes durch die Pflegekasse ist der Nachweis von Pflichteinsätzen. Pflegebedürftige der Pflegegrade I+II+III müssen einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen, Pflegebedürftige der Pflegegrade IV+V einmal vierteljährlich. Wir, als zugelassene Pflegeeinrichtung, führen diese gesetzlich vorgeschriebenen Einsätze durch. Sie können jederzeit einen Termin mit einem der Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes vereinbaren.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Für die Inanspruchnahme ambulanter Leistungen benötigen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach §37 Absatz 1 SGB V- besteht dann, wenn Krankenhausbehandlung

  • geboten, aber nicht ausführbar ist oder
  • dadurch vermieden werden kann oder
  • dadurch verkürzt wird.

Der Anspruch ist befristet und besteht zunächst für den verordneten Zeitraum.

Häusliche Krankenpflege umfasst hier die im Einzelfall notwendige

  • Behandlungspflege (medizinische Maßnahmen)
  • Grundpflege (pflegerische Maßnahmen)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung 

Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht nur, wenn die Satzung der Krankenkasse dies vorsieht und der Versicherte keine Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz bezieht.

Medizinische Behandlungspflege ist dann verordnungs- und genehmigungsfähig, wenn sie zur Absicherung des ärztlichen Behandlungszieles unumgänglich ist. Sie kann über einen Zeitraum von 14 Tagen in der Erstverordnung und anschließend auch als Dauerverordnung ausgestellt werden. Behandlungspflege erfordert einen hohen medizinischen und/oder pflegerischen Sachverstand.

Dazu zählen Beispielsweise:

  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Anlegen und wechseln von Wundverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anleitung zur Behandlungspflege (Beratung und Kontrolle des Kunden und der Angehörigen)

Entlastung pflegender Angehöriger

Ist die Pflegeperson einmal verhindert oder im Urlaub, kann über die Leistung zur häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§39) diese vertreten werden. Die Entlastungsleistung (§45b) steht neben den normalen Sachleistungen zusätzlich für die Betreuung, Begleitung bei Aktivitäten oder für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung und kann durch den DRK- Pflegedienst erbracht werden. Diese Leistungen können Stundenweise abgebildet werden.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflege. Hauswirtschaftliche Versorgung kann als Privatleistung, über Betreuungsleistung und über SGB XI in Anspruch genommen werden. Gerne stellen wir Ihnen ein Angebot zu diesem Bereich in Verbindung mit Grund- Behandlungs- oder Betreuungsleistungen auf.

Dazu zählen Beispielsweise:

  • Private Hauswirtschaft
  • Reinigen von Wohnung/ Treppenhaus
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Kochen oder Essen bereitstellen
  • Haustierversorgung