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Unser ambulantes Pflegeangebot

Ambulante Pflege

DRK-Pflegeteam Neustädter Bucht
Neustadt • Scharbeutz • Süsel
Eutin • Malente

Holmer Weg 6
23730 Neustadt

Telefon: 04561 6179898
EMail: Pflegeteam-Neustaedter-Bucht@drk-oh.de 

DRK-Pflegeteam Nord
Oldenburg • Lensahn
Dahme • Kellenhusen • Cismar

Schuhstraße 27
23758 Oldenburg i. Holstein

Telefon: 04361 637 92 90
Email: Pflegeteam-Nord@drk-oh.de 

Pflegeteam Süd
Stockelsdorf • Bad Schwartau • Ratekau • Sereetz

Ravensbusch 2
23617 Stockelsdorf

Tel.: 0451 494202
Email: Pflegeteam-Sued@drk-oh.de

Für uns, „Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes“, stehen die Wünsche der von uns betreuten pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.

Das Ziel, trotz gesundheitlicher Einschränkungen solange wie möglich in der vertrauten Umgebung – in der eigenen Wohnung und dem sozialen Umfeld – zu leben, ist nicht nur verständlich, sondern für viele Menschen auch ein Ausdruck von Lebensqualität.

Auf der Basis des Vertrauens kann Vorhandenes besser bewahrt und Neues leichter entdeckt werden.

Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Lebensqualität zu Hause, in vertrauter Umgebung stattfinden kann.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Nach einem ausführlichen Beratungs-, und Aufnahmegespräch wird von uns ein Kostenvoranschlag über die vereinbarten Leistungen erstellt, die im Rahmen des Pflegegrades durch die Pflegekasse übernommen werden. Ergänzend dazu bieten wir Leistungen an, die von den gesetzlichen Kostenträgern nicht finanziert werden, aber für die Versorgung zu Hause sinnvoll und hilfreich sein können.

Die Leistungen der Behandlungspflege nach (SGB V), rechnen wir nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkassen, direkt mit dem Kostenträger ab.

Gute Pflege erfordert auch eine umfassende Beratung des Pflegebedürftigen über sein Krankheitsbild und die daraus resultierenden möglichen Folgen und Risiken. Unsere geschulten MitarbeiterInnen in der Pflegeberatung erfassen Pflegeprobleme durch intensive Gespräche mit allen an der Versorgung beteiligten Personen.

Wir entwickeln alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen und Hilfestellungen gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen und natürlich dem betreuenden Arzt. Der so entstandene individuelle Pflegeplan gewährleistet die bestmögliche pflegerische Versorgung und hat gleichzeitig die Erhaltung und Förderung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Kunden zum Ziel.

Unsere motivierten Teams im Kreis Ostholstein bestehen aus Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, AltenpflegerInnen, AltenpflegehelferInnen, HauswirtschafterInnen und Betreuungskräften. Sämtliche pflegerische Maßnahmen und Hilfestellungen führen wir mit großer Sorgfalt und auf höchstem Niveau aus. Dafür bilden wir unsere MitarbeiterInnen regelmäßig fort.


Hauswirtschaftliche Hilfen

Wohnung, Einkauf, Wäsche, Garten – in dieser Hinsicht stellt die Bewältigung des Alltags für viele Menschen eine Belastung dar. Wenn zusätzlich Erkrankungen oder Gebrechlichkeiten vorliegen und die vielen Haushaltsaufgaben nur noch eingeschränkt abgearbeitet werden können, kann auch schon ein wenig Hilfe enorm entlasten. Das Deutsches Rotes Kreuz (DRK) unterstützt durch hauswirtschaftliche Hilfen. Die Hauswirtschaftliche Hilfe ist ein Teil der häuslichen Pflege. Hauswirtschaftliche Versorgung kann als Privatleistung, über Betreuungsleistung und über SGB XI in Anspruch genommen werden. Gerne stellen wir Ihnen ein Angebot zu diesem Bereich in Verbindung mit Grund- Behandlungs- oder Betreuungsleistungen auf.

Wir helfen gerne

Handgebügelt, der Joghurt mit den Stückchen oder lieber ein bestimmtes Geschirrspülmittel? Kurzfristig doch noch Rasenmähen oder das Wohnzimmer saugen?
Individuelle Vorlieben möchten wir berücksichtigen. Wir bieten Hilfen bei:

  • Private Hauswirtschaft
  • Wäsche (z.B. waschen, trocknen, bügeln, zusammenlegen)
  • Wohnungsarbeiten (z.B. spülen, Staub saugen, Fenster putzen, Müll und Altglas entsorgen)
  • Einkauf (z.B. Abholen von bestellten Waren, Einkauf nach Liste)
  • Kochen oder Essen bereitstellen
  • Gartenarbeitt (z.B. Rasen mähen, Pflanzenpflegen)
  • Haustierversorgung
  • weitere Hilfen werden individuell gestaltet.
Für wen ist dieses Angebot?

Dieses Angebot richtet sich an alte, kranke oder Menschen mit Behinderung.

Was kostet die Hauswirtschaftliche Hilfe?

Konkrete Informationen zu Leistungen und Kosten erhalten Sie bei unseren Pflegeteams. Gerne beraten wir Sie vor Ort anhand Ihrer individuellen Situation. In diesem Zusammenhang kann man Sie auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung) informieren. 


Hilfe bei der Körperpflege

Mit zunehmenden Alter kann es schwer werden, sich selbst zu versorgen bzw. als Angehöriger die notwendige Hilfestellung zu geben.

Wer kann dieses Angebot nutzen?

Sie sind noch nicht wirklich pflegebedürftig, aber Dinge wie das Haare waschen und die Körperpflege sind schon anstrengender geworden. Hier können ausgebildete Kräfte mit Hilfsmitteln und geübten Griffen Sicherheit und Unterstützung bieten.

Was kostet dieses Angebot?

Da diese Dienstleistung abhängig von Ihrer persönlichen Situation von Mitarbeitern unserer Pflegeteams ausgeübt wird, sind die Kosten regional unterschiedlich mit den Pflegekassen vereinbart worden. Generell erhalten Sie aber die gleichen Preise, wie die Pflegekassen.
Eine individuelle Beratung durch unsere Pflegeteams vor Ort ist erforderlich. Dort kann man Sie auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung) informieren.

In einer persönlichen Beratung wird der Bedarf erhoben und Ihnen ein individuelles Angebot zusammengestellt. Wir bieten auch weitere, interessante Dienstleistungen für ältere oder behinderte Menschen, die das Leben angenehmer machen. Mehr darüber erfahren Sie von unseren Pflegeteams.


Häusliche Krankenpflege

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Für die Inanspruchnahme ambulanter Leistungen benötigen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach §37 Absatz 1 SGB V- besteht dann, wenn Krankenhausbehandlung

  • geboten, aber nicht ausführbar ist oder
  • dadurch vermieden werden kann oder
  • dadurch verkürzt wird.

Der Anspruch ist befristet und besteht zunächst für den verordneten Zeitraum.

Häusliche Krankenpflege umfasst hier die im Einzelfall notwendige

  • Behandlungspflege (medizinische Maßnahmen)
  • Grundpflege (pflegerische Maßnahmen)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung 

Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht nur, wenn die Satzung der Krankenkasse dies vorsieht und der Versicherte keine Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz bezieht.

Medizinische Behandlungspflege ist dann verordnungs- und genehmigungsfähig, wenn sie zur Absicherung des ärztlichen Behandlungszieles unumgänglich ist. Sie kann über einen Zeitraum von 14 Tagen in der Erstverordnung und anschließend auch als Dauerverordnung ausgestellt werden. Behandlungspflege erfordert einen hohen medizinischen und/oder pflegerischen Sachverstand.

Dazu zählen Beispielsweise:

  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Anlegen und wechseln von Wundverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anleitung zur Behandlungspflege (Beratung und Kontrolle des Kunden und der Angehörigen)

Wie werden die Kosten berechnet?

Gesetzliche Grundlage unserer Leistungen sind die Kranken (SGB V)- und Pflegeversicherung (SGB XI). Ergänzend dazu, bieten wir Ihnen Privatleistungen an.

Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegekasse nach dem elften Gesetzbuch können sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Übersicht der Leistung der Pflegekasse
Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld - 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung, häusliche Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Pflegehilfsmittel  - 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeld-verbesserung, pro Maßnahme 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Beratungseinsatz pro Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich 56,28 € 56,28 € 56,28 € 56,28 € 56,28 €

Die Leistungen der Pflegeversicherung können durch den Pflegedienst in Form von Sach- oder Kombinationsleistungen erbracht werden. Die Höhe der Sachleistungen variieren je nach Pflegegrad.

Die erforderliche Pflege und Betreuung sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung werden von der Pflegeversicherung nur bezuschusst. („Teilkaskoversicherung“), auch deshalb sind in der Regel weiterhin Hilfen durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen nötig. Es können alternativ auch weitere Leistungen privat finanziert werden.

Für mehr Informationen und eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an eines unserer Pflegeteams.

Pflegepflicht-/Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld

Eine Voraussetzung zum Erhalt des sogenannten Pflegegeldes durch die Pflegekasse ist der Nachweis von Pflichteinsätzen. Pflegebedürftige der Pflegegrade I+II+III müssen einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen, Pflegebedürftige der Pflegegrade IV+V einmal vierteljährlich. Wir, als zugelassene Pflegeeinrichtung, führen diese gesetzlich vorgeschriebenen Einsätze durch. Sie können jederzeit einen Termin mit einem der Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes vereinbaren.


Entlastung pflegender Angehöriger

Ist die Pflegeperson einmal verhindert oder im Urlaub, kann über die Leistung zur häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§39) diese vertreten werden. Die Entlastungsleistung (§45b) steht neben den normalen Sachleistungen zusätzlich für die Betreuung, Begleitung bei Aktivitäten oder für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung und kann durch den DRK- Pflegedienst erbracht werden. Diese Leistungen können Stundenweise abgebildet werden.

Erfahren Sie hier mehr.


Unser Pflegeleitbild

Orientierung an den Werten des Deutschen Roten Kreuzes
Unsere Pflegeteams arbeiten im Auftrag des weltweit operierenden Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes. Wir orientieren uns an den Grundsätzen der Organisation und verhalten uns in der Öffentlichkeit so, dass wir weder der Einrichtung noch dem Berufstand einen wirtschaftlichen Schaden, noch einen Imageverlust zufügen.

Menschenbild
Die Würde des Menschen und sein Recht auf Selbstbestimmung sind unantastbar. Jeder Mensch ist in der Lage zu entscheiden, zu handeln und sich selbst zu verantworten. Dabei ist die Individualität jedes Einzelnen zu beachten.

Pflegemodell
Unsere Pflege richtet sich nach dem Modell der fördernden Prozesspflege nach Monika Krohwinkel aus. Innerhalb des Bezugspflegesystems steht der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen. Wir orientieren uns im Pflegeprozess an den Ressourcen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Einzelnen und sind bemüht unsere Pflegebedürftigen durch aktivierende Pflege in die Lage zu versetzten, ein selbst bestimmtes Leben zu führen.

Qualität
Um nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen handeln zu können, bilden wir uns regelmäßig fort. Wir richten uns nach Pflegeleitlinien und überprüfen unsere Arbeit in Pflegevisiten, bei Teambesprechungen und in Qualitätszirkeln. 

Erfolg
Unser Erfolg hängt von der Eigeninitiative, Qualifikation und dem Verantwortungsbewusstsein aller Mitarbeiter ab. Jeder Mitarbeiter kennt seine Aufgaben und Verantwortungsbereiche und handelt entsprechend.

Wirtschaftlichkeit
Wir handeln wirtschaftlich und umweltbewusst. Dabei setzten wir die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen effizient und umsichtig ein.

Selbstverständnis
Wir sind ein zukunfts-, kunden- und mitarbeiterorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wir sind bestrebt, unser Leistungsangebot an die veränderten demografischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, Versorgungslücken zu erkennen und Angebote für unsere Kunden zu entwickeln. Wir kennen die Wünsche unserer Kunden und richten unsere Arbeit entsprechend danach aus.

Kooperationspartner
Um eine qualitativ hochwertige Versorgung unserer Pflegebedürftigen zu gewährleisten sowie die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiter zu verbessern, arbeiten wir eng mit Angehörigen und anderen Einrichtungen zusammen.

Zudem sehen wir Vernetzung als Chance, unser Leistungsangebot zu erweitern und Schnittstellen beim Übergang zwischen den Bereichen so zu gestalten, dass unseren Pflegebedürftigen eine kontinuierliche Versorgung ermöglicht wird.

Klima
Wir schaffen Arbeitsbedingungen mit direkter und offener Kommunikation. Teambesprechungen bilden den Rahmen für einen regelmäßigen Fachaustausch. Aktuelle Fragen, Aufgaben und Probleme werden vertrauensvoll miteinander geklärt. Dabei gehen wir Konflikten nicht aus dem Weg, sondern entdecken diese als Chance die Zukunft gemeinsam zu gestalten.

Verbindlichkeit
Alle Mitarbeiter unserer Pflegeteams kennen das Pflegeleitbild und das Pflegekonzept. Beide sind verpflichtend und sollen in der täglichen Arbeit Orientierung und einen Handlungsrahmen bieten. Die Aktualisierung erfolgt alle zwei Jahre